Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte müssen bei einer ärztlichen Verordnung (Rezept) grundsätzlich einen Eigenanteil an den Kosten tragen, die sogenannte Zuzahlung.

 

Diese Zuzahlung setzt sich aus einer sogenannten Rezeptgebühr von 10 € für jedes ausgestellte Rezept plus 10 Prozent des Rezeptwertes zusammen. Je nach verordnetem Heilmittel (Krankengymnastik, Manuelle Therapie etc.) und Krankenkasse ergeben sich somit unterschiedliche Höhen der Zuzahlung.

 

Ein Beispiel für ein Rezept über 6 x Manuelle Therapie eines bei der TK Versicherten:

  • der Rezeptwert beträgt 96 €
    • 10 % = 9,60 €

 

Die Zuzahlung beträgt somit 10 € Rezeptgebühr plus 9,60 €, also 19,60 €.

 

Wir sind als Praxis für Phystiotherapie dazu verpflichtet die Zuzahlung einzuziehen.

Bei der Kostenabrechnung erstattet uns Ihre Krankenkassen dann den Rezeptwert abzüglich der Höhe Ihrer gesetzlichen Zuzahlung.

 

Grundsätzlich sind alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet.

Ausnahmen bilden nicht volljährige Versicherte und solche, die von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis erhalten haben.

 

Beachten Sie bitte, dass Sie uns diesen Befreiungsausweis vorlegen müssen!

Die Befreiung von der Zuzahlung gilt immer nur für ein Kalenderjahr und endet am 31.12. !

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