Fristen

Behandlungsbeginn

 

Auf Ihrem Rezept ist durch Ihren Arzt ein Ausstellungsdatum vermerkt. Ihre Behandlung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

 

In Ausnahmefällen kann der Behandlungbeginn von dieser Frist abweichen, wenn Ihr Arzt unter dem Punkt "Behandlungsbeginn spätestens am ...." ein Datum einträgt.

Behandlungsfrequenz und Unterbrechung

 

Auf Ihrem Rezept sind die Anzahl der Therapie-Einheiten, das Heilmittel (Manuelle Therapie, Krankengymnastik etc.) und die Anzahl der Einheiten pro Woche vermerkt.

Die Behandlungsfrequenz sollte nur in Ausnahmen unterbrochen werden.

 

Eine Behandlungsunterbrechung darf 14 Kalendertage nicht überschreiten!

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